1. Gel­tungs­be­reich
Für unse­re Bera­tungs­leis­tun­gen an Unter­neh­men, juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rech­tes und öffent­li­che Son­der­ver­mö­gen gel­ten die im Anschluss for­mu­lier­ten Geschäfts­be­din­gun­gen. Ande­re Bestim­mun­gen gel­ten nicht. Ände­run­gen und abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schriftform.

2. Leis­tungs­er­brin­gung
Auch wenn wir unse­re Pro­jek­te erfolgs­ori­en­tiert durch­füh­ren, ist Gegen­stand des Auf­tra­ges auf­grund der erfor­der­li­chen Mit­wir­kung des Kun­den immer nur die ver­ein­bar­te Leis­tung. Der Kun­de ent­schei­det in allei­ni­ger Ver­ant­wor­tung über die von uns vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men, auch dann, wenn wir die Umset­zung beglei­ten. Ein kon­kre­ter Erfolg wird weder geschul­det, noch garantiert.

Der Kun­de stellt sicher, dass die orga­ni­sa­to­ri­schen und per­so­nel­len Rah­men­be­din­gun­gen für die Erfül­lung unse­res Bera­tungs­auf­tra­ges sicher­ge­stellt sind, damit ein zügi­ges und unge­stör­tes Arbei­ten mög­lich ist.

Alle Unter­la­gen, die wir im Rah­men der vor­ge­nann­ten Zusam­men­ar­beit an den Kun­den wei­ter­ge­ben, die­nen aus­schließ­lich der Pro­jekt­ziel­er­rei­chung und kön­nen haus­in­tern ein­schließ­lich der jewei­li­gen Auf­sichts­gre­mi­en genutzt und ver­viel­fäl­tigt wer­den. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ist nur mit schrift­li­chem Ein­ver­ständ­nis der wert GmbH möglich.

Ver­ein­bar­te Bera­tungs­ter­mi­ne kön­nen bis 21 Arbeits­ta­ge vor Rea­li­sie­rung ver­scho­ben bzw. stor­niert wer­den. Bei kurz­fris­ti­ge­ren Absa­gen und Ver­schie­bun­gen ist der Kun­de zu einer pau­scha­lier­ten Ent­schä­di­gung ver­pflich­tet. Die­se beträgt 21 bis 14 Arbeits­ta­ge vor dem Ter­min 25%, 14 bis 9 Arbeits­ta­ge vor dem Ter­min 30%, 9 bis 5 Arbeits­ta­ge vor­her 40% und bei weni­ger als fünf Arbeits­ta­gen vor dem Ter­min 50% der ver­ein­bar­ten Vergütung.

Wird eine Gesamt­ver­gü­tung ver­ein­bart, über­neh­men wir unse­re Auf­ga­ben nach vor­he­ri­ger Unter­su­chung der Aus­gangs­si­tua­ti­on. Wir wer­den den Kun­den dar­auf auf­merk­sam machen, wenn sich auf­grund nach­träg­li­cher Infor­ma­tio­nen die Not­wen­dig­keit von zusätz­li­chen oder ergän­zen­den Tätig­kei­ten ergibt. In die­sem Fall ver­ein­ba­ren die Par­tei­en ent­spre­chen­de Auftragserweiterungen.

3. Hono­ra­re
Die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung ver­steht sich zuzüg­lich Mehr­wert­steu­er nach den jewei­li­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Zu den genann­ten Hono­ra­ren kom­men pro­jekt­spe­zi­fisch immer Rei­se­kos­ten, Spe­sen und sons­ti­ge Neben­kos­ten hin­zu, für die wir übli­cher­wei­se eine Neben­kos­ten­pau­scha­le anbie­ten und abrechnen.

4. Zah­lungs­be­din­gun­gen
Sofern nichts ande­res schrift­lich ver­ein­bart ist, rech­nen wir unse­re Leis­tun­gen am Tag der Leis­tungs­er­brin­gung ab. Unse­re Rech­nun­gen sind zahl­bar inner­halb von 14 Tagen ohne Abzüge.

Für den Fall der Nicht­zah­lung auf eine nach Ein­tritt der Fäl­lig­keit erfolg­te Mah­nung behal­ten wir uns die Berech­nung von Ver­zugs­zin­sen in gesetz­li­cher Höhe vor.

Befin­det sich der Kun­de mit sei­ner Zah­lung mehr als einen Monat in Ver­zug, sind wir berech­tigt, das Pro­jekt nach vor­he­ri­ger Mah­nung abzu­bre­chen. Dies gilt auch bei Zah­lungs­un­fä­hig­keit (Insol­venz, etc.).

5. Scha­dens­er­satz
Mit Aus­nah­me von Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit sind Scha­dens­an­sprü­che des Kun­den aus­ge­schlos­sen. Ver­trag­li­che Haf­tungs­an­sprü­che ver­jäh­ren nach 12 Monaten.

6. Geheim­hal­tung
Wir wer­den alle im Ver­lauf der Bera­tung bekannt gewor­de­nen inter­nen Betriebs­in­for­ma­tio­nen ver­trau­lich behan­deln und alle mit der Durch­füh­rung des Auf­trags betrau­ten Per­so­nen zur ver­trau­li­chen Behand­lung aller Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen – auch nach der Been­di­gung des Dienst­ver­hält­nis­ses – verpflichten.

Wir sind berech­tigt, uns anver­trau­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unter Beach­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu ver­ar­bei­ten. Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te ist uns untersagt.

Unse­re Daten wer­den von unse­rem Cloud-Anbieter aus­schließ­lich in Deutsch­land gespeichert.

7. Abwer­be­ver­bot
Die wert GmbH und der Kun­de ver­pflich­ten sich, wäh­rend des Pro­jekts und 18 Mona­te danach kei­ne am Pro­jekt mit­ar­bei­ten­den Mit­ar­bei­ter abzuwerben.

8. Schluss­be­stim­mun­gen
Soll­ten ein­zel­ne Bedin­gun­gen ungül­tig sein, so wird die recht­li­che Gül­tig­keit des Ver­trags­ver­hält­nis­ses nicht berührt. Die unwirk­sa­me Bestim­mung wird in die­sem Fall von bei­den Sei­ten durch eine so weit wie mög­lich nahe­kom­men­de Rege­lung ersetzt.

9. Gerichts­stand­ort
Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und Gerichts­stand ist Oldenburg.